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Impressumspflicht für Streamer: Wer braucht wirklich eins?

Viele Streamer denken, ein Impressum sei nur etwas für „echte Firmen“ – Online-Shops, Agenturen, große Unternehmen. Die Realität sieht anders aus: Sobald du auf Twitch Affiliate- oder Partner-Status hast, Subs, Bits oder Sponsoring annimmst, bist du in den meisten Fällen impressumspflichtig. Und das gilt unabhängig davon, ob du davon tatsächlich leben kannst oder „nur“ ein paar hundert Follower hast.

In diesem Artikel erfährst du, wann die Pflicht greift, was ins Impressum muss, wo es stehen sollte – und was passiert, wenn du es einfach weglässt.

Was ist die Impressumspflicht überhaupt?

Die Pflicht zur sogenannten Anbieterkennzeichnung ist in Deutschland in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) geregelt. Falls dir noch der Begriff „§ 5 TMG“ bekannt vorkommt: Das Telemediengesetz wurde im Mai 2024 durch das DDG abgelöst. Inhaltlich hat sich an den Pflichtangaben wenig geändert, nur die Bezeichnung – wer also noch „§ 5 TMG“ auf seiner Seite stehen hat, sollte das aktualisieren.

Der Sinn dahinter: Nutzer sollen jederzeit erkennen können, wer hinter einem Angebot steckt – sei es eine Website, ein Twitch-Kanal oder ein Social-Media-Profil.

Ab wann bist du als Streamer betroffen?

Hier liegt der größte Irrtum: Es kommt nicht darauf an, ob du Gewinn machst. Entscheidend ist, ob dein Kanal „geschäftsmäßig“ betrieben wird – und das ist schon der Fall, wenn eine dauerhaft angelegte Tätigkeit mit wirtschaftlichem Bezug vorliegt. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Einnahmen über das Twitch-Partner- oder Affiliate-Programm
  • Spenden, Bits, Subs oder Sponsoring
  • Werbung oder Affiliate-Links in deiner Bio oder im Stream
  • Merch-Verkauf

Die Follower-Zahl spielt dabei keine Rolle. Auch Streamer mit kleiner Reichweite fallen unter die Pflicht, sobald eine dieser wirtschaftlichen Aktivitäten vorliegt. Selbst rein private, nicht-kommerzielle Kanäle können unter Umständen betroffen sein, wenn sie über eine rein persönliche Nutzung hinausgehen – hier lohnt sich im Zweifel eine genauere Prüfung.

Was muss ins Impressum?

Die Mindestangaben nach § 5 DDG sind:

  • Vollständiger Vor- und Nachname (kein Pseudonym, kein Nickname)
  • Ladungsfähige Anschrift – eine Adresse, unter der du tatsächlich Post empfangen kannst (kein Postfach)
  • Eine E-Mail-Adresse für elektronischen Kontakt
  • Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
  • Falls vorhanden: Handelsregistereintrag

Betreibst du dein Streaming über ein Gewerbe oder eine GmbH/UG, kommen noch Rechtsform und Vertretungsberechtigte hinzu.

Wo muss das Impressum stehen?

Auf Twitch reicht ein Link „irgendwo im Profil“ oft nicht aus. Rechtlich gilt die sogenannte 2-Klick-Regel: Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und klar als „Impressum“ beschriftet sein – nicht versteckt hinter einem generischen „Kontakt“-Button.

Bewährt hat sich:

  • Ein eigenes Panel unter dem Stream, klar mit „Impressum“ beschriftet
  • Ein direkter Link in der Twitch-Bio zu einer Impressumsseite auf deiner eigenen Website
  • Falls du eine eigene Website hast (was ohnehin sinnvoll ist), das Impressum dort zentral verlinkt – von wo aus du dann von Twitch, Discord und Social Media darauf verweisen kannst

Was passiert, wenn du kein Impressum hast?

Verstöße gegen die Impressumspflicht sind kein Kavaliersdelikt. Es drohen zwei Dinge:

  1. Abmahnungen – oft von Mitbewerbern oder spezialisierten Kanzleien, die gezielt nach fehlenden oder fehlerhaften Impressen suchen
  2. Bußgelder – nach § 33 DDG bzw. § 115 Medienstaatsvertrag bis zu 50.000 €

In der Praxis sind es meist die Abmahnungen, die zuerst schmerzhaft werden – oft schon mit dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Beträgen für Anwaltskosten.

Wie erstellst du dein Impressum?

Was du brauchst, hängt davon ab, wie weit dein Streaming schon über ein reines Hobby hinausgeht.

Reine Impressumspflicht (Subs, Bits, Spenden): Hier reicht in den allermeisten Fällen ein kostenloser Impressums-Generator, zum Beispiel der von eRecht24 (Affiliate-Link). Er führt dich Schritt für Schritt durch die Pflichtangaben, sodass du nichts vergisst. Für die meisten Streamer ohne Gewerbe oder Firmenstruktur ist das völlig ausreichend – mehr braucht es an dieser Stelle nicht.

Du willst deine Privatadresse nicht veröffentlichen: Das eigentlich größere Problem für viele Streamer ist gar nicht der Text, sondern die Pflicht zur ladungsfähigen Anschrift – die ist nämlich öffentlich einsehbar, auch für Personen mit schlechten Absichten. Wenn du das vermeiden willst, gibt es spezialisierte Anbieter wie online-impressum.de, die dir eine ladungsfähige c/o-Adresse zur Verfügung stellen und Post für dich entgegennehmen. Das ist ein eigenständiger Service, unabhängig vom Text-Generator.

Sobald aus dem Hobby ein kleines Business wird: Verkaufst du eigenen Merch, gehst du Sponsoring- oder Kooperationsverträge ein oder hast du bereits ein Gewerbe angemeldet, reicht ein reines Impressum nicht mehr aus. Dann kommen Themen wie AGB, ggf. eine Widerrufsbelehrung (Pflicht bei Fernabsatzverträgen, also z. B. beim Merch-Verkauf) und laufender Abmahnschutz dazu. Genau dafür gibt es Pakete wie eRecht24 Premium (Affiliate-Link – wenn du dich darüber anmeldest, unterstützt du diesen Blog, ohne dass für dich Mehrkosten entstehen), die über den reinen Impressums-Generator hinausgehen.

Anwalt beauftragen. Sinnvoll, wenn du eine GmbH/UG hast, im Ausland sitzt oder dir bei deiner individuellen Situation unsicher bist – dann sind Standardpakete ohnehin nur ein Ausgangspunkt.

Ich selbst habe genau diesen Weg gemacht: Angefangen habe ich mit einem einfachen Impressum, mittlerweile habe ich für ByteMate und bytemike.de zwei eigene Gewerbe und nutze einen eRecht24-Premium-Account für AGB, Datenschutzerklärung und laufende rechtliche Absicherung. Der Punkt, an dem sich das lohnt, kommt meistens schneller, als man denkt – nämlich genau dann, wenn aus „ich streame nebenbei“ ein „ich verdiene damit strukturiert Geld“ wird.

Und die Datenschutzerklärung?

Kurzer Hinweis am Rande: Ein Impressum ersetzt keine Datenschutzerklärung. Sobald du Cookies, Analyse-Tools oder Kontaktformulare einsetzt, brauchst du zusätzlich eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung – das ist aber ein eigenes Thema für sich.

Häufige Fehler

  • Postfach oder Firmensitz-Adresse eines Dienstleisters als „ladungsfähige Anschrift“ angeben, obwohl dort keine Post ankommt
  • Impressum nur auf der Website, aber kein Hinweis auf Twitch oder Discord
  • Veraltete Verweise auf „§ 5 TMG“ statt „§ 5 DDG“
  • Kontaktformular ohne zusätzliche E-Mail-Adresse

Fazit

Die Impressumspflicht ist für Streamer kein Grauzonen-Thema, sondern klar geregelt – und die Schwelle, ab wann sie greift, ist niedriger, als viele denken. Die gute Nachricht: Ein rechtssicheres Impressum ist in der Regel in 10–15 Minuten erstellt, wenn du weißt, was reingehört.

Wenn du neben dem rechtlichen Unterbau auch an der technischen Seite deines Streams arbeitest, findest du auf bytemike.de/stream-tools/ weitere Tools für Overlays und Chat-Integration – und mit ByteMate ein Dashboard, das dir viele wiederkehrende Aufgaben rund um deinen Twitch-Kanal abnimmt.


Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt einen allgemeinen Überblick basierend auf eigenen Erfahrungen. Bei rechtlichen Fragen zu deiner individuellen Situation wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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